Wir vertseigern in regelmäßigen Abständen verfallene Pfänder! Bei der Pfandversteigerung werden alle verfallenen Pfänder die nicht innerhalb der Frist abgeholt oder verlängert werden zur Auktion angeboten.
Die Versteigerung beliehener Wertgegenstände ist im Beleihungsverfahren der letztmögliche Schritt, wenn der Kunde seinen Wertgegenstand nach Ablauf der dreimonatigen Darlehenslaufzeit und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Karenzzeit nicht abgeholt oder verlängert hat. Der Gesetzgeber sieht in der Pfandleiher-Verordnung vor, dass der Gegenstand nach Ablauf von zehn Monaten durch den Pfandleiher versteigert wird. Leihhäuser sind somit gesetzlich zu öffentlichen Versteigerungen verpflichtet.
Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers.
Das Versteigerungsgut kann vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden.
Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht und werden im jeweiligen Zustand zugeschlagen, eventuell Beschädigungen sind im Preis berücksichtigt.
Die Versteigerin behält sich das Recht vor, Nummern zusammen zu ziehen, zu trennen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten.
Gesteigert wird ca. 10%-Schritten. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird.
Uneinigkeit über das letzte Gebot oder einen Zuschlag wird durch nochmaliges Angebot eines Gegenstandes behoben.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises an die Versteigerin. Das Eigentum der ersteigerten Sachen geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung an der versteigerten Sachen geht mit Übergabe an den Käufer über.
Der Kunde erkennt mit der Teilnahme an der Versteigerung die ausgehängten Versteigerungsbedingungen an. Der Zuschlag während der Versteigerung ist ein verbindlicher Kaufvertrag und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Die ersteigerten Gegenstände müssen sofort nach der Versteigerung abgeholt und bezahlt werden. Sollten Sie an der Versteigerung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit ein schriftliches Vorgebot mit einer Anzahlung abzugeben.
Die Bezahlung der ersteigerten Gegenstände erfolgt nur gegen Bargeld. Wir können bei der Abrechnung der Versteigerung keine Kreditkarten akzeptieren. Auf den Versteigerungspreis erhebt der Versteigerer ein Aufgeld von 10 Prozent als Gebühr.
- Pfandhaus Pforzheim (Pfandhaus Rieber GmbH)
Wer träumt nicht davon, Uhren oder Schmuck – natürlich hochwertiger Natur – im Rahmen einer Versteigerung zu erstehen – und das selbstverständlich noch zu einem erschwinglichen Preis? Bei uns, der Pfandhaus Rieber GmbH in Pforzheim, bekommen Sie regelmäßig die Gelegenheit, Gold, Diamanten, Brillantschmuck oder Luxusuhren bei einer Pfandversteigerung in unserem Leihhaus zu ersteigern.
In unseren Auktionen versteigen wir Ware aus nicht eingelösten Pfändern. Pfandauktionen sind immer öffentlich und für Jedermann zugänglich. Sie werden bei uns im Geschäft durch eine staatlich zugelassene und geprüfte Auktionatorin durchgeführt.
Die Pfandversteigerung ist Ihre Gelegenheit um hochwertigen Schmuck zu besonders günstigen Konditionen zu erwerben.
- Pfandhaus Pforzheim (Pfandhaus Rieber GmbH)
Pfandhaus Rieber GmbH
75173 Pforzheim
Bleichstraße 65
Tel: +49 7231 46 22 330
E-Mail: info@pfandhaus-gmbh.de
Mo – Fr von 10 bis 18 Uhr und Samstags von 10-13 Uhr