Mit der Übergabe des Pfandes und Entgegennahme des Pfandscheines sowie Auszahlung des Darlehens wird ein Pfandkreditvertrag abgeschlossen, der der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher, den sonstigen einschlägigen Vorschriften sowie diesen Geschäftsbedingungen unterliegt.
Der Verpfänder erklärt mit der Übergabe des Pfandes und entgegenahme des Pfandscheines, dass das Pfandstück sein freies Eigentum ist.
Bei Fälligkeit des Darlehens ist eine Erneuerung des Pfandkreditvertrages nur gegen Zahlung der Zinsen und Unkostenvergütung und nur im Falle des Einverständnisses des Pfandleihers möglich.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit nicht gesetzlich anders geregelt – Ort der geschäftlichen Niederlassung des Pfandleihers, in welchem der Pfandkredit abgeschlossen worden ist.
Pfandhaus Rieber GmbH
75173 Pforzheim
Bleichstraße 65
Tel: +49 7231 46 22 330
E-Mail: info@pfandhaus-gmbh.de
Mo – Fr von 10 bis 18 Uhr und Samstags von 10-13 Uhr